Abzugsbeschränkug für häusliches Arbeitszimmer verfassungswidrig
Publiziert am 30.07.2010
Das Bundesverfasssungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 6. Juli 2010 die derzeitige Regelung zur Beschränkung der Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers für verfassungswidrig erklärt
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde die Abzugsmöglichkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers stark beschränkt. Seither gibt es nur noch wenige Fälle, in denen nach der derzeit gültigen gesetzlichen Regelung ein Abzug möglich war.
In seinem Beschluss vom 06. Juli 2010 hat das Bundesverfassungsgericht diese faktische Abzugsmöglichkeit des häuslichen Arbeitszimmers für verfassungswidrig erklärt. Dies gilt zumindest für die Fälle, in denen dem Berufstätigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Finanzverwaltung und Gesetzgebung sind nun gehalten, eine Neuregelung zu treffen, die den Vorgaben des Budnesverfassungsgerichts entspricht.
Bis dahin werden wir alle Steuerbescheide betroffener Mananten in dieser Frage offen halten.

