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Bundestag beschließt Neuregelung der Selbstanzeige

Publiziert am 30.03.2011

Der Bundestag hat mit dem sogenannten Schwarzgeldbekämpfungsgesetz die seit längerer Zeit diskutierte Neuregelung der Selbstanzeige beschlossen.

Dabei wurden die Anforderungen für die Erlangung von Straffreiheit vor allem in zwei Punkten verschärft: Zum einen ist notwendig, dass die Einkünfte vollständig nachdeklariert werden, d.h. es darf keine Lücken in der steuerlichen Nacherklärung geben. Diese Anforderung bezieht sich aber nicht auf die Steuern allgemein, sondern lediglich auf die jeweilige Steuerart. Wenn beispielsweise der Steuerpflichtige Einkünfte aus ausländischem Kapitalvermögen nachdeklariert, genügt es künftig nicht mehr, nur eines von mehreren Konten offen zu legen,  um jedenfalls insoweit dann Straffreiheit erlangen zu können. Vielmehr müssen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassend nachdeklariert werden und ferner auch z.B. aus Vermietung und Verpachtung, weil innerhalb der Steuerart Einkommensteuer dann eine umfassende Erklärung vorliegen muss. Eine etwa immer noch verheimlichte Schenkung führt nicht zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige, weil insofern dann die andere Steuerart Schenkungsteuer betroffen ist. 
Die zweite Verschärfung besteht darin, dass bei einer Steuerhinterziehung von 50.000 € pro Tat neben den Steuern und Zinsen noch ein Strafzuschlag von 5 % zu zahlen ist, um Straffreiheit erlangen zu können. Dieser Betrag bezieht sich nicht auf die Verkürzung insgesamt, sondern auf die einzelne Tat im Sinne von einzelner Steuerklärung. Die Neuregelung soll voraussichtlich Ende April 2011 in Kraft treten.

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