Eckpunkte des Koalitionsvertrages zur künftigen Steuerpolitik
Publiziert am 02.11.2009
DStV, Pressemitteilung vom 30.10.2009
CDU, CSU und FDP haben am 26.10.2009 den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Darin haben sich die künftigen Regierungsparteien dazu bekannt, wirtschaftliches Wachstum und einen konjunkturellen Aufschwung nicht durch den Entzug von Kaufkraft, höherer Belastung der Arbeitskosten und Kürzungen bei öffentlichen und privaten Investitionen zu gefährden. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Steuerpolitik der nächsten Jahre insgesamt mittelstandsfreundlicher ausgestaltet werden soll. Allerdings sind insbesondere die Aussagen zum Bürokratieabbau konkretisierungsbedürftig. Ein entscheidender Faktor wird die Finanzierbarkeit der geplanten Maßnahmen sein. Hier setzt die neue Regierung auch auf eine Belebung der Wirtschaft, die zu einer Erhöhung der Steuereinnahmen führen soll.
Nachfolgend stellen wir einige wesentliche Punkte im Bereich des Steuerrechts dar. Der Koalitionsvertrag setzt eine Reihe von Forderungen des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) um. Insbesondere ist die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit von privaten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben vorgesehen.
I. Wachstum und Aufschwung
Unter der Überschrift Motivation und Entlastung - Mehr Netto vom Brutto hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt, dass das künftige Steuersystem “einfach, niedrig und gerecht” sein solle. Gleichzeitig soll das Besteuerungsverfahren anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Ferner streben die zukünftigen Regierungsparteien an, die paritätisch finanzierten Lohnzusatzkosten (Sozialversicherungsbeiträge) unter 40 % zu begrenzen.
Neben den bereits von der Großen Koalition beschlossenen Entlastungen von voraussichtlich 14 Mrd. Euro in der Lohn- und Einkommensteuer (zu nennen sind hier die durch das Bundesverfassungsgericht erzwungene erweiterte Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge sowie die Anhebung des Grundfreibetrages sowie der Tarifeckwerte als einen ersten Schritt zum Abbau der kalten Progression) sollen künftig insbesondere die unteren und mittleren Einkommensbereiche sowie Familien mit Kindern mit einem Gesamtvolumen von weiteren 24 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung) im Laufe der 17. Legislaturperiode entlastet werden.
Bereits zum 01.01.2010 soll der Kinderfreibetrag in einem ersten Schritt auf 7.008 Euro und das Kindergeld um je 20 Euro angehoben werden.
Möglichst zum 01.01.2011 soll ein neuer Stufentarif in der Einkommensteuer für eine weitere Entlastung im unteren und mittleren Einkommenssegment sorgen und gleichzeitig den oft beklagten Mittelstandsbauch im Einkommensteuertarif abflachen. Anzahl und Verlauf der Stufen sind noch offen. Daneben soll ab 2013 für jedes Kind unter drei Jahren ein Betreuungsgeld von 150 Euro - ggf. auch in Form von Gutscheinen für Kindertagesstätten - gewährt werden.
II. Sofortprogramm
Zur Überwindung der derzeitigen Wirtschaftslage soll bereits zum 01.01.2010 ein krisenentschärfendes Sofortprogramm umgesetzt werden.
Im Einzelnen soll die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG dahingehend überarbeitet werden, dass
• die zeitliche Befristung der Sanierungsklausel des § 8c Abs.1a KStG wegfällt,
• eine Konzernklausel eingefügt wird, die den Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen - soweit erforderlich - wieder zulässt,
• ein Verlustübergang in Höhe der stillen Reserven möglich wird.
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Immobilienmieten wird reduziert; künftig werden nur noch 50 % statt bisher 65 % der Mieten in die Gewerbesteuer einbezogen.
Die Sofortabschreibung für GWG bis zu 410 Euro Anschaffungskosten wird als Wahlrecht neben der Pool-Abschreibung wieder eingeführt.
Ferner sind Änderungen an der Zinsschranke (§ 4h EStG), der Grunderwerbsteuer (Konzernklausel) sowie an den Regelungen zur Funktionsverlagerung im Außensteuergesetz vorgesehen.
III. Steuervereinfachung
Ein zentraler Punkt der neuen Regierungskoalition ist die Steuervereinfachung. Hierzu sehen die Parteien einen umfangreichen Katalog vor. U. a. ist die Neuordnung der steuerlichen Berücksichtigung von Ausbildungskosten geplant. Ferner ist eine Reform im Bereich der Kinder- und Familienbesteuerung vorgesehen. Daneben sollen künftig rückwirkende Steuergesetze mit Belastungswirkung grundsätzlich vermieden werden und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt werden.
IV. Reform der Erbschaftsteuer
Im Bereich der Erbschaftsteuer haben sich die Parteien verpflichtet, die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder durch einen neuen Steuertarif abzusenken. Ferner sollen die Bedingungen für eine Unternehmensnachfolge krisenfest ausgestaltet werden. Hierzu strebt die Regierungskoalition an, die Fristen für die Gewährung der Verschonungstatbestände zu verkürzen und die erforderlichen Lohnsummen abzusenken. Es sollen Gespräche mit den Bundesländern aufgenommen werden, ob in Fragen der Steuersätze und der Freibeträge eine Regionalisierung der Steuer sinnvoll und darstellbar ist.
V. Mittelfristige Ziele der Unternehmensbesteuerung
Um den Unternehmensstandort Deutschland zu stärken, plant die neue Regierung u.a. eine Prüfung der folgenden Punkte:
• Neustrukturierung der Regelungen zum Verlustabzug
• Umbau der (ertrag-) steuerlichen Organschaft zu einer modernen Gruppenbesteuerung
• Beseitigung der Doppelbesteuerung auf der Ebene von Gesellschaft und Gesellschafter
• Ersatz der Gewerbesteuer
VI. Umsatzsteuer
Zum 01.01.2010 sollen Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe nunmehr dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Ferner soll eine Umstellung auf eine generelle Ist-Versteuerung unter Beachtung der europarechtlichen Vorgaben geprüft werden.

