Elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt Papier-Lohnsteuerkarte
Publiziert am 12.01.2011
Für 2011 gibt es keine neuen Lohnsteuerkarten. Bis zur Einführung des neuen elektronischen Verfahrens, voraussichtlich ab 2012, gelten die alten Lohnsteuerkarten aus 2010 weiter
Die Papier-Lohnsteuerkarte hat ausgedient, ein Versand durch die Stadt oder Gemeinde erfolgt für 2011 nicht mehr. Sie wird von der elektronischen Lohnsteuerkarte abgelöst, deren Einführung einen bedeutender Meilenstein auf dem Weg zu einer individuellen, papierlosen und sicheren Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung darstellt.
Die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsgrundlagen wie z. B. Familienstand und Kinderzahl werden von der Finanzverwaltung künftig zentral und einheitlich in einer bundesweiten Datenbank verwaltet und automatisiert gepflegt. Der Arbeitgeber kann ab dem Jahr 2012 unter Nachweis seiner entsprechenden Berechtigung die elektronische Lohnsteuerkarte abrufen und so den jeweils aktuell zutreffenden Lohnsteuerabzug vornehmen.
Da das Jahr 2011 als Übergangsjahr dient, in dem die Systemumstellung vorbereitet wird, behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit auch für das Jahr 2011. Dies gilt auch für sämtliche, auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Freibeträge z. B. für Kinder und Werbungskosten.
Wer für 2011 Änderungen auf seiner Lohnsteuerkarte vornehmen lassen möchte oder wer erstmalig in 2011 eine Lohnsteuerkarte benötigt, muss sich nicht mehr an die Gemeide, sondern an das für ihn zuständige Finanzamt wenden. Dort werden die Änderungen eingetragen und Ersatzbescheinigungen anstelle einer Lohnsteuerkarte ausgestellt.

