GmbH Reform nun beschlossen. Künftig GmbH-Gründung mit nur 1 EUR Stammkapital möglich.
Publiziert am 27.06.2008
Der Bundestag hat am 26.06.2008 die Reform des GmbH-Gesetzes beschlossen.
Wenn das MoMiG wie jetzt geplant Oktober/November 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein.
Das am 26.06.2008 beschlossene Gesetz sieht nun ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen vor. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert die Gründungen zusätzlich. Damit ist eine GmbH Gründung mit einem Stammkapital von nur 1 EUR möglich.
Wird das Musterprotokoll verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden – bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Für eine Ein-Mann-Gesellschaft betragen dadurch die Notar-Gebühren voraussichtlich nur ca. 20 Euro. Hinzu kommen noch ca. 100 Euro für die Eintragung ins Registergericht.
Da diese GmbH-Variante allen kleineren Existenzgründern eine flexible und billige Möglichkeit eröffnet, kann das Mindestkapital der klassischen GmbH wie gewohnt bei 25.000 Euro bleiben. Es wird also nicht, wie ursprünglich geplant, eine Mini-GmbH mit einem Stammmkapital von EUR 10.000.—geben.
Ferner sind im Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen zur Verbesserung der Sanierungsfähigkeit der GmbH in der Krise eingeführt worden. Hier setzt das MoMiG den Kurs fort, die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall zu erleichtern.
Gerne beraten wir Sie zu Einzelheiten und zu den Schwerpunkten des Gesetzes.

