Neue Steuer-Identifikationsnummer für alle
Publiziert am 26.08.2008
Seit Anfang August erhält jeder Bürger – vom Baby bis zum Greis – eine persönliche Steueridentifikationsnummer. Diese Steuer – ID wird zukünftig die bisherige Steuernummer und eTIN ersetzen und uns lebenslang begleiten.
Die Steuer-ID besteht aus 10 „nichtsprechenden“ Ziffern, also aus einer Zahlenkombination, aus der keine Rückschlüsse zu ziehen sind und einer Prüfziffer. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die Steuer-ID Nummern auf der Basis der Daten, die von den Melderegistern der jeweiligen Einwohnermeldeämter mitgeteilt werden.
Zusammen mit der Steuer-ID werden folgende Daten gespeichert:
Familienname
frühere Namen
Vornamen
Doktorgrad
Tag und Ort der Geburt
Geschlecht
Gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift
Zuständige Finanzbehörden
Sterbetag
Anders als die bisherige Steuernummer, ändert sich die Steuer-ID weder bei einem Ortswechsel noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamtes.
Die Steuer-ID ist künftig in allen Steuererklärungen anzugeben, zunächst allerdings noch zusammen mit der alten Steuernummer. Außerdem werden von den Arbeitgebern die Lohnsteuerdaten und von den Kreditinstituten die Daten der Zinsabschlagsteuer mit der Steuer-ID an die Finanzämter übermittelt.
Darüber hinaus wird die Rentenversicherung alle bei ihr gemeldeten Daten über Rentenbezüge künftig mit der Steuer-ID an die Finanzämter weiter leiten. Da seit 2005 auch alle privaten und berufsständischen Rentenzahlungen an die Rentenversicherung zu melden sind, wird damit ein Datenabgleich aller Rentenbezüge durch die Finanzbehörden ermöglicht.
Auch alle anderen Behörden werden einen Abgleich und Austausch der Daten vornehmen können, etwa um Missbrauch beim Empfang von Sozialhilfe, Bafög, Arbeitslosen- oder Wohngeld aufzudecken.
Insgesamt also für die Behörden ein Schritt zur Automatisierung und Vereinfachung, aber auch ein Schritt mehr zum „gläsernen“ Bürger

