Schärfere Regeln gegen Steuerhinterziehung beschlossen
Publiziert am 08.12.2010
Das Bundeskabinett hat am 08.12.2010 in einem Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Straffreiheit bei Selbstanzeige künftig nur noch unter erschwerten Bedingungen mögich ist.
Künftig sollen reuige Steuerhinterzieher nur dann straffrei bleiben, wenn sie ihre Schwarzgeld-Geschäfte umfassend offenlegen. Die Teil-Selbstanzeige, mit der sich Betrüger nur scheibchenweise - je nach Entdeckungsrisiko - erklären, soll abgeschafft werden.
Bisher gilt die Strafbefreiung auch für Selbstanzeigen, die etwa nur ein Jahr umfassen oder nur Einkünfte, die bei einer einzigen Bank versteckt wurden. Fliegen später weitere Schwarzgelder auf, muss der Steuerhinterzieher bisher nur für diesen neu entdeckten Teil Strafe fürchten. Künftig wäre eine solche Teil-Selbstanzeige hinfällig. Auch soll künftig der Zeitraum für die mögliche Inanspruchnahme der strafbefreienden Selbstanzeige verkürzt werden.
Das Gesetz soll noch im Dezember erstmals im Bundestag beraten werden. Ziel ist es, die Neuregelungen zum April 2011 in Kraft zu setzen
Anders als zunächst diskutiert, verzichtet der Gesetzentwurf auf einen zusätzlichen Strafzins. Steuerbetrüger kommen damit wie bisher mit dem üblichen Nachzahlungszins von sechs Prozent davon. Den müssen auch unbescholtene Steuerzahler - etwa wegen zu geringer Vorauszahlungen - nachträglich entrichten. Dieser Punkt ist auch in der schwarz-gelben Koalition umstritten. Die Opposition und die Deutsche Steuergewerkschaft nennen die Pläne unzureichend.
Mit den Gesetzesplänen zieht die schwarz-gelbe Koalition auch Konsequenzen aus den massenhaften Selbstanzeigen in den vergangenen zwei Jahren. Auslöser waren aufgetauchte Bankdaten aus Liechtenstein und der Schweiz. Aus Angst vor Entdeckung haben sich fast 30.000 Steuerbetrüger selbst angezeigt. Der Fiskus rechnet nach vorsichtigen Schätzungen in diesem Jahr mit zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen.
Damit wird die Ausnahmeregel für Steuerbetrug restriktiver gestaltet, jedoch nicht abgeschafft - wie es Kritiker fordern. Im Gesetzentwurf heißt es, es scheine naheliegend, dass die Selbstanzeige im Rahmen der Hinterziehungsstrategie missbraucht werde. Die Neuregelung diene dazu, „das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung zu belohnen“. Aus Vertrauensschutz sollen alle bereits abgegebenen Teil-Selbstanzeigen noch in dem erklärten Umfang zur Straffreiheit führen, heißt es weiter.
Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie würden außerdem Vortaten des Geldwäschestraftatbestandes. Das Gesetz solle grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Es bedarf laut Finanzministerium nicht der Zustimmung des Bundesrats.
Ende Mai hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, dass eine Strafbefreiung nur dann möglich ist, wenn der Täter zur „Steuerehrlichkeit“ zurückkehrt. Es reiche nicht aus, wenn ein Steuerhinterzieher von mehreren heimlichen Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet. „Er muss hinsichtlich aller Konten „reinen Tisch“ machen.“

