Strafbefreiende Selbstanzeige vor dem Aus?
Publiziert am 02.08.2010
Seit beinahe 100 Jahren, seit 1919 sieht die Abgabenordnung die Möglichkeit vor, bei einer Selbstanzeige Straffreiheit für Steuerhinterziehungsdelikte zu erlangen.
Die SPD Fraktion hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem diese Möglichkeit abgeschafft werden soll.
Unter dem Eindruck zahlreicher Selbstanzeigen im Zusammenhang mit angekauften Daten von vermutlichen Steuerstraftätern wurde in den Medien immer wieder die Diskussion über eine Abschaffung der Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungsdelikten laut.
Die SPD Fraktion im Bundestag fordert, diese Möglichkeit abzugschaffen.
Am 7. Juli 2010 fand eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu dieser Frage statt. Die Diskussion der Sachverständigen war kontrovers. Zur Diskussion stehen derzeit nicht nur eine völlige Abschaffung der Straffreiheit, sondern auch Neuregelungen bezüglich der Voraussetzungen für eine weiter bestehende Straffreiheit.
Vor diesem Hintergrund ist auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) beachtenswert. In seinem Beschluss vom 20.05.2010 hat der 1. Senat des BFH an den Grundfesten der strafbefreienden Selbstanzeige gerüttelt.
Er will dem Steuersünder die nach § 371 AO eintretende Straffreiheit verwehren, wenn er nicht „reinen Tisch“ macht, also nur Teile der hinterzogenen Steuern nacherklärt.
Der BFH führt in seinem Beschluss vom 20.05.2010 aus: „Der Senat hält eine Teilselbstanzeige nicht für ausreichend, um die Strafbefreiung zu erlangen ..“
Dieser Beschluss führt zu neuer Rechtsunsicherheit in einem ohnehin schon schwierigen Thema und lässt viele Fragen offen.
Gerade weil das Umfeld für die Selbstanzeige immer schwieriger wird und der Informationsaustausch – freiwillig oder unfreiwillig – immer weiter zunimmt, ist eine qualifizierte Beratung zu Nacherklärung von Einkünften wichtiger denn je.
Wir können Sie mit unserer Erfahrung zu diesen Fragen unterstützen und beraten Sie gerne.
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