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Wer eine Jahressteuerbescheinigung für Kapitalerträge beantragen sollte

Publiziert am 25.03.2010

Mit der Abgeltungsteuer ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Banken verschicken daher Bescheinigungen über Zinserträge nur noch auf Antrag. In manchen Fällen ist es sinnvoll, eine Jahressteuerbescheinigung von der Bank anzufordern

Für Kapitalanleger ist es insbesondere in den folgenden Fällen sinnvoll bei ihrer bank eine Jahressteuerbescheinigung zu verlangen:
- Ein Freistellungsauftrag wurde nicht oder in zu geringer Höhe erteilt.
Bis zur Höhe des Sparer-Freibetrags in Höhe von Euro 801 (bei Verheirateten Euro 1.602) sind Kapitaleinkünfte steuerfrei. Wenn der Bank kein Freistellungsauftrag vorlag, hat sie auch für die steuerfreien Beträge Abgeltungsteuer abgeführt.
Mit der Abgabe der Steuererklärung kann der dann zu viel abgeführte Betrag wieder erstattet werden.

- Wenn der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent liegt, kann durch Abgabe der Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragt werden und die zu viel gezahlten Steuern werden erstattet.

 

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