Die aktuellsten Nachrichten von Florentz und Partner
Keine Umsatzbesteuerung von Sachspenden von Einzelhändlern an steuerbegünstigte Organisationen bis z
19.03.2021:
Einzelhändler können Kleidung, die wegen der Corona-Krise nicht verkauft wurde, künftig zu besseren Bedingungen an Bedürftige spenden. Der Bund verzichtet auf die Mehrwertsteuer für Saisonwaren, die wegen des Lockdowns nicht verkauft werden konnten und nun an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden. Ebenfalls keine Mehrwertsteuer zahlen Händler auf gespendete Lebensmittel wie Backwaren, Obst und Gemüse sowie Kosmetika, Drogerieartikel und Tierfutter, wenn diese bald ablaufen oder nicht mehr frisch sind.
Antragsstellung für die Überbrückungshilfe III gestartet
12.02.2021:
Seit gestern können prüfende Dritte auf http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de die Anträge für die Überbrückungshilfe III stellen. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die ersten Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Monat starten ab dem 15. Februar 2021.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie auf der Website der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern sowie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums
Überbrückungshilfe – verbessert, erweitert und aufgestockt
26.01.2021:
Hintergrundinformationen zur Überbrückungshilfe III
Zur Überbrückungshilfe III wurden ein Term Sheet nebst Anlage sowie ein Überblick zu den geplanten Vereinfachungen und Aufstockungen der Überbrückungshilfe III veröffentlicht. Die Antragstellung soll über das gleiche Portal wie die Überbrückungshilfe I und II erfolgen und im Laufe des Februars 2021 möglich sein. Das BMWi wird hierzu eigens einen FAQ-Katalog zur Verfügung stellen, der Anfang Februar veröffentlicht werden soll.
Vereinfachte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen auch für Januar und Februar 2021 möglich
21.01.2021:
Der GKV-Spitzenverband hat beschlossen, die erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 zu verlängern. Für vom Shutdown betroffene Arbeitgeber ist damit längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats März 2021 eine erleichterte Stundung der SV-Beiträge möglich.
Steuererleichterung für Unternehmen werden verlängert
20.01.2021:
Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer kann wohl auch für das Jahr 2021 ausgesetzt werden, wenn das jeweilige Unternehmen stark von der Krise betroffen ist.
Verlängerung Corona-Bonus
11.01.2021:
Die Möglichkeit, Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus zu gewähren wurde bis 30.06.2021 verlängert
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Homeoffice Pauschale für 2020 und 2021
28.12.2020:
Ausführlicher Beitrag
Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Neue Jahr
20.12.2020:
23. Dezember 2020 Kanzlei geschlossen
08.12.2020:
Bitte beachten Sie, dass am 23. Dezember unsere Kanzlei geschlossen ist.
Vom 28.12 bis 30.12. und ab 4. Januar sind wir gerne für Sie da.
Dezemberhilfe und Überbrückungsgeld III
08.12.2020:
das Bundeskabinett hat nun auch dem Gesetz für die Dezemberhilfe, sowie dem III. Teil der Überbrückungshilfe zugestimmt.
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