Die aktuellsten Nachrichten von Florentz und Partner

Übereinkunft zur Frage der Sozialversicherungspflicht von Film- und Fernsehschauspielern

14.02.2008: Der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) und Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten e.V. (BV) haben zur Frage der Sozialversicherungspflicht von Film- und Fernsehschauspielern gemeinsam Stellung bezogen. Hintergrund ist, dass nach Beurteilung der Verbände die von den Sozialversicherungsträgern in ihrem Besprechungsergebnis vom 16./17.11.1999 formulierte Ansicht einer „Arbeit auf Abruf“ in Bezug auf „Schauspieler mit Drehtagverpflichtung“ so pauschal nicht den tatsächlichen Verhältnissen bzw. den Vereinbarungen in den Schauspielerverträgen entspricht. Die Schauspieler mit Drehtagverpflichtung sind vielmehr in unterschiedlicher zeitlicher Intensität und Verbindlichkeit in die Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen eingebunden.

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Künstlersozialabgabe sinkt 2008 auf 4,9 Prozent

14.02.2008: Die Künstlersozialabgabe wird für das Jahr 2008 auf 4,9 % gesenkt. Bereits im dritten Jahr in Folge wurde der Satz somit gesenkt werden. Er betrug 2007 noch 5,1 %.

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Ärztliche Gutachten - umsatzsteuerfrei oder steuerpflichtig?

21.01.2008: Nach der Rechtsprechung des EuGH, dem das nationale Recht folgt, sind ärztliche Gutachten nur umsatzsteuerfrei, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. In der Praxis herrscht häufig Unsicherheit, ob die Gutachten umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht. Zahlreiche neue Urteile sorgen dafür, dass es schwierig ist, den Überblick zu behalten.

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Kein Verzug von Patienten durch einfache ärztliche Liquidation mit Zahlungsziel

21.01.2008: Leistet der Patient auf eine Mahnung des Arztes nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt der Patient durch die Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Der Eintritt des Verzugs ist entscheidend dafür, ob Schäden des Gläubigers ersatzfähig sind. Hierbei handelt es sich in der Regel um Verzugszinsen und Kosten für ein anwaltliches Mahnschreiben. Streitig war, ob eine einseitige Bestimmung des Zahlungsziels durch den Arzt einen Patienten auch ohne Mahnung in Verzug setzen kann.

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Vergleich im Kündigungsschutzprozess rechtfertigt keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

21.01.2008: Die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld sind im Sozialgesetzbuch III geregelt. Für den Arbeitnehmer sind dabei insbesondere die Regelungen über das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs sowie die Regelungen über Sperrzeiten beim Arbeitslosengeldbezug von Bedeutung. Gründe zur Verhängung von Sperrzeiten, die von Seiten der Bundesagentur immer öfter verhängt werden, liegen insbesondere dann vor, wenn der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis gelöst bzw. den Grund für die Auflösung gesetzt hat und dadurch die Arbeitslosigkeit mindestens grob fahrlässig herbeigeführt hat (Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe). Umstritten ist dabei regelmäßig, wann eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe verhängt werden kann. Die Arbeitsagenturen erwarten insoweit, dass der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung mit Kündigungsschutzklage vorgeht, um eine Sperrzeit zu verhindern. Für einen im Kündigungsschutzprozess geschlossenen Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses galt aber eine sperrzeitrechtliche Privilegierung. Das heißt, der gerichtliche Beendigungsvergleich löste regelmäßig keine Sperrzeit aus. Diese sperrzeitrechtliche Privilegierung wollte nunmehr die im Fall zuständige Arbeitsagentur nicht mehr anerkennen.

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Künstlersozialkasse: Mehr Kontrollen und Nachzahlungsgefahr

13.07.2007: Durch eine verstärkte Überprüfung von Unternehmen soll ab 2007 mehr Geld in die Kassen der Künstlersozialkasse (KSK) gespült werden. Das kann besonders für Unternehmen teuer werden, die möglicherweise nicht einmal geahnt haben, dass sie in der Vergangenheit Künstler honoriert haben. Denn als Künstler gelten beispielsweise auch Grafiker, Texter, Web-Designer und Fotografen.

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Mandanteninfo Lohn

03.07.2007: Regelmäßig alle 3 bis 5 Jahre finden Betriebsprüfungen durch den Sozialversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund) statt. Im Rahmen dieser Sozialversicherungsprüfung werden insbesondere folgende zwei Themenkreise sorgfältig überprüft:
1. Geringfügige bzw. kurzfristige Beschäftigung 2. Scheinselbstständigkeit

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