Steuerliche Entlastungen zum Ausgleich der hohen Energiepreise
Publiziert am 05.04.2022
Das Bundeskabinett hat am 16.03.2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zum Ausgleich der drastisch gestiegenen Preise für Heizöl, Gas, Benzin und Strom beschlossen.
Die Hauptpunkte sind:
Höhere Entfernungspauschale:
Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 01.01.2022 auf 38 Cent.
Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag:
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 01.01.2022.
Höherer Grundfreibetrag:
Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 01.01.2022.