Verlängerung Corona-Bonus
Publiziert am 11.01.2021
Die Möglichkeit, Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus zu gewähren wurde bis 30.06.2021 verlängert
Mitarbeitern kann ein steuerfreier Corona-Bonus bis zu maximal Euro 1.500 gewährt werden. Die Zahlung kann einmal oder in Teilbeträgen erfolgen.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Bezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird, d.h. eine Entgeltsumwandlung ist nicht begünstigt.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde nun beschlossen, dass diese Beihilfe auch dann steuerfrei bleibt, wenn sie spätestens bis zum 30.06.2021 ausgezahlt wird.
Bitte beachten Sie jedoch, dass nur die Zahlungsfrist verlängert wird, eine nochmalige Ausschöpfung des Höchstbetrages ist nicht möglich.