// Unternehmensverbund

Florentz Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Die Florentz Treuhand GmbH ist Ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerfragen. Von der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung, der Erstellung von handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen, der Ausarbeitung von Steuererklärungen, der Anfertigung von Finanz- sowie Lohn- und Gehaltsbuchführungen erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand. Kompetent, persönlich und individuell.

Als Partner des Mittelstandes beraten und betreuen wir Unternehmen, Freie Berufe, Unternehmer und Privatpersonen.

Gewachsene Kontakte, langjährige Erfahrung und das qualifizierte Fachwissen unserer Mitarbeiter sind das Fundament unseres Erfolges.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen unterliegen einem ständigen Wandel und auch Ihre persönlichen und unternehmerischen Pläne und Verhältnisse können sich ändern. Dieses Umfeld erfordert nicht nur bei unternehmerischen Entscheidungen, sondern auch bei privaten Investitionen eine sorgfältige Analyse und Planung der steuerlichen Auswirkungen.

Wir sehen es deshalb als Herausforderung an, strategische Konzepte für unsere Mandanten zu entwickeln, die sowohl steuerliche als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Mit unseren internationalen Partnern lösen wir auch grenzüberschreitende Sachverhalte. Darüber hinaus begleiten wir Betriebsprüfungen und vertreten Ihre Belange vor Finanzämtern und Finanzgerichten.

Damit Sie mehr Freiräume für die Umsetzung Ihrer unternehmerischen Aufgaben haben, unterstützen wir Sie im Rechnungswesen Ihres Unternehmens. Im Rahmen der laufenden Betreuung übernehmen wir Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung - wenn Sie dies wünschen auch mit Zahlungsverkehr und Mahnwesen, auch bei Ihnen vor Ort oder im Weg der beleglosen, digitalen Buchführung. Außerdem entwickeln wir für Sie aussagefähige Auswertungen bis hin zu maßgeschneiderten Controllingreports. 

Wir erstellen Zwischen- und Jahresabschlüsse nicht nur auf handels- und steuerrechtlicher Grundlage, sondern auch nach internationalen Rechnungslegungsstandards. Wenn Ihr Jahresabschluss den erweiterten Anforderungen des § 18 KWG entsprechen muss, führen wir die erforderlichen Plausibilitätsprüfungen durch und erteilen die entsprechenden Bescheinigungen.