// Wirtschaftsprüfung

Unternehmensbewertungen

Kauf und Verkauf von Untenehmen oder Unternehmensteilen, Mergers, Umstrukturierungen, Veränderungen im Gesellschafterkreis, Erbfälle und Nachfolgeplanung, Gerichtliche und außergerichtliche Streitfälle ... Je nach Anlass der Bewertung ermitteln wir für Sie den Marktwert des zu bewertenden Unternehmens unter Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensspezifischen Besonderheiten. Wir beraten und begleiten Sie bei allen Verhandlungen über den Wert des Unternehmens.

Um eine zügige und professionelle Durchführung einer Unternehmensbewertung zu gewährleisten, stellen wir für jeden Auftrag individuelle Teams zusammen. Bei einem Bewertungsauftrag spielen neben Größe und Branche des zu bewertenden Unternehmens insbesondere der Anlass der Bewertung sowie die anzuwendende Bewertungsmethode eine wichtige Rolle.

Die Anlässe für eine Unternehmensbewertung sind vielfältig. Zu den häufigsten Gründen zählen:

  • Die Einigung auf einen angemessenen Kauf- bzw. Verkaufspreis bildet den zentralen Aspekt jeder Unternehmenstransaktion. Wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Transaktion ist die fundierte Bewertung.

  • Wir bewerten Unternehmen bei aktien- und umwandlungsrechtlichen Vorgängen wie Verschmelzung, Spaltung oder Squeeze Out.

  • Die verpflichtende oder freiwillige Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards erfordert in großem Umfang die Ermittlung von Marktwerten (Fair Values). Dies gilt bei Unternehmenserwerben für materielle und insbesondere auch immaterielle Vermögenswerte (z. B. Kundenstamm, Goodwill,…). Der jährliche Impairment Test (Werthaltigkeitstest für die zu ihrem Marktwert bilanzierten Vermögenswerte und Schulden) ist im Rahmen von IFRS und US GAAP nach unterschiedlichen Vorschriften bzw. Vorgehensweisen vorzunehmen.

  • Der Börsengang ist für jedes Unternehmen ein großer Schritt in eine neue Zukunft. Wir unterstützen Sie z.B. als Berater der Emissionsbank oder des Unternehmens, das eine Börseneinführung anstrebt.

  • Bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitfällen wie Erbauseinandersetzungen oder Scheidungsverfahren ermitteln wir für Sie objektivierte Unternehmenswerte.

  • Bei Änderungen der Gesellschafterstruktur ermitteln wir für Sie den Unternehmenswert. Dieser legt z.B. die Höhe fest, die ein einsteigender Gesellschafter zu bezahlen hat oder ein ausscheidender Gesellschafter fordern kann. Je nach Art der Bewertung können unterschiedliche Methoden zur Anwendung kommen. Unter Beachtung der jeweiligen Rechtsprechung stimmen wir die Wahl der Methode mit Ihnen ab. Die von uns am häufigsten angewandten Methoden sind:

    Ertragswert-Methode

    Die in Deutschland gängigste Methode der Unternehmensbewertung orientiert sich an den zukünftigen finanziellen Überschüssen eines Unternehmens, die dem Anteilseigner zufließen. Die Ertragswertmethode eignet sich für die meisten Bewertungsanlässe und kann sowohl zur Ermittlung eines objektivierten Unternehmens- als auch eines Entscheidungswertes verwendet werden.

    Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF)

    Wie die Rechnungslegung hat sich auch die Unternehmensbewertung internationalen Einflüssen geöffnet. Die international gängige Discounted-Cash-Flow-Methode in ihren verschiedenen Varianten wird mittlerweile, insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Rechnungslegungsvorschriften, auch in Deutschland immer häufiger angewandt.

    Multiplikator-Methoden (Market Approach)

    Die Bewertung anhand von Multiplikatoren (z.B. Umsatz- oder Gewinnmultiplikatoren) eignet sich gut zur überschlägigen Schätzung eines Unternehmenswertes. Oft wird diese Methode zur Plausibilisierung einer der oben genannten Methoden verwendet.

    Es ist unser Ziel, Sie in allen Fragen der Unternehmensbewertung bestmöglich zu betreuen. Abhängig von der jeweiligen Situation und Ihren Zielen unterstützen wir Sie als Berater, neutraler Gutachter und Schiedsgutachter.