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Regelmäßig aktualisiert erhalten Sie hier einen Überblick über wichtige Neuigkeiten und Gesetzesänderungen mit steuerlicher Relevanz.
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Wer von zu Hause aus arbeitet, kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen, sofern der Raum den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Anstelle der tatsächlich entstandenen Aufwendungen kann pro Wirtschafts- oder Kalenderjahr pauschal ein Betrag von 1.260 EUR (Jahrespauschale) abgezogen werden.
Wer seine Immobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation übertragen will, kann hierfür eine Schenkung unter Zurückbehalt eines Nießbrauchs in Betracht ziehen. Über die Nießbrauchseinräumung lässt sich erreichen, dass dem Schenker weiterhin ein Wohnrecht bzw. die Mieteinnahmen aus der Immobilie zustehen.
Seit dem 01.01.2026 können Minijobber monatlich 603 EUR steuerfrei hinzuverdienen, statt bisher 556 EUR. Die Anhebung der Verdienstgrenze resultiert daraus, dass der Mindestlohn zum Jahreswechsel auf 13,90 EUR angehoben wurde; bis 2025 lag er noch bei 12,82 EUR pro Stunde. Seit 2022 ist die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Im Jahr 2026 können Minijobber somit weiterhin rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne dass sie das neue monatliche Verdienstlimit von 603 EUR überschreiten.
Viele Arbeitnehmer schätzen es, wenn sie in ihrer Mittagspause in der betriebseigenen Kantine eine kostenlose oder verbilligte Mahlzeit erhalten. Derartige Sachbezüge sind allerdings nicht steuerfrei, sondern müssen als geldwerter Vorteil erfasst werden, so dass sie dem lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt hinzugerechnet werden.
In drei viel beachteten Verfahren hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden, dass die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sogenannten Bundesmodell in elf Bundesländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, verfassungskonform sind.
Ob Einfamilienhaus, Geldvermögen oder Familienschmuck - wer erbt, hat nicht nur Grund zur Freude, sondern auch Pflichten gegenüber dem Finanzamt (FA). Denn jede Erbschaft und jedes Vermächtnis muss der Behörde gemeldet werden. Da auf das Erbe möglicherweise Steuern anfallen, ist das FA daran interessiert, wer wem was vermacht hat. Wer diese Meldung versäumt, riskiert ein Bußgeld oder ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.