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Regelmäßig aktualisiert erhalten Sie hier einen Überblick über wichtige Neuigkeiten und Gesetzesänderungen mit steuerlicher Relevanz.

Dialog 4 | 2026-07

Grundstücksbewertung: Nachweis eines niedrigeren Werts

Wird ein Grundstück übertragen - etwa im Wege der Schenkung oder Erbfolge - ist für steuerliche Zwecke zunächst der Grundstückswert zu ermitteln. Sind mehrere Personen Eigentümer des Grundstücks, wird der jeweilige Miteigentumsanteil am Grundstück bewertet. Die Finanzverwaltung hat zur Bewertung von Grundstücken sogenannte Gutachterausschüsse, die den Grundstückswert anhand ähnlicher Grundstücke ermitteln. Steuerpflichtige haben jedoch auch die Möglichkeit, durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Im Streitfall musste das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Nachweis gelingt.

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Mehr Transparenz im Kryptohandel

Liegt zwischen Anschaffung und Veräußerung von Kryptowerten mehr als ein Jahr, bleiben Gewinne im privaten Bereich steuerfrei. Erfolgt die Veräußerung jedoch innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung, müssen die möglichen Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Immerhin gibt es dafür eine Freigrenze: Private Veräußerungsgeschäfte von weniger als 1.000 EUR pro Jahr bleiben seit dem 01.01.2024 steuerfrei.

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Gewinnprognose

Wer sich selbständig macht, rechnet sicherlich damit, Gewinn aus dieser Tätigkeit zu erzielen. Auch das Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass eine solche Tätigkeit auf die Erzielung von Einkünften gerichtet ist und es somit die Gewinne versteuern kann. Allerdings können dann auch etwaige Verluste steuerlich geltend gemacht werden. Werden jedoch über Jahre hinweg nur Verluste erzielt, bezweifelt das Finanzamt irgendwann einmal, dass diese Tätigkeit wirklich der Erzielung von Gewinnen dienen soll. Im Streitfall musste das Finanzgericht Düsseldorf (FG) entscheiden, ob trotz langjähriger Verluste eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben war.

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Familienleistungen: Kindergeldanspruch in zwei Ländern

Kennen Sie den Begriff "Differenzkindergeld"? Dabei geht es um Fälle, in denen Eltern in verschiedenen Staaten leben und arbeiten und damit grundsätzlich in beiden Staaten Anspruch auf Familienleistungen haben. Damit es hier zu keinen Doppelzahlungen - also Kindergeldzahlungen in voller Höhe in beiden Ländern - kommt, gibt es eine Rangfolge: Hiernach zahlt der vorrangige Staat das volle Kindergeld nach seinem Recht und der nachrangige Staat lediglich die (etwaige) Differenz zum Leistungsniveau des vorrangigen. Im Streitfall hatte das Finanzgericht Schleswig-Holstein (FG) zu entscheiden, welche Folgen es hat, wenn in dem vorrangigen Staat kein Kindergeld beantragt wurde.

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Altersvorsorge: Besteuerung privater Leibrenten

Beziehen Sie im Alter Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung, sind diese auch teilweise steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt über den sogenannten Ertragsanteil. Dieser hängt von dem Alter ab, welches Sie bei Rentenbeginn hatten. Je jünger man bei Beginn der Rente ist, umso höher ist der steuerpflichtige Anteil. Der Ertragsanteil der Rente ist gesetzlich festgelegt, der andere Teil der Rente ist dann steuerfrei. Im Streitfall musste das Finanzgericht Schleswig-Holstein (FG) entscheiden, ob es sich bei den streitigen Leistungen um eine Leibrente handelt und damit eine Besteuerung nach dem Ertragsanteil vorzunehmen ist.

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Steuervorteile für Familien

Kinder machen viel Freude, kosten aber bekanntlich auch viel Geld. Der Staat trägt dieser besonderen Belastung dadurch Rechnung, dass er Eltern mit einer Vielzahl steuerlicher Entlastungen unterstützt.

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Fiskus fördert freiwilliges Engagement

Rund 27 Millionen Menschen engagieren sich laut Freiwilligensurvey der Bundesregierung in ihrer Freizeit ehrenamtlich - v.a. in Sportvereinen, in sozialen und kulturellen Einrichtungen, Schulen, Kindergärten und Kirchen. Wer sich auf diese Weise engagiert, kann seit 2026 eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten, ohne darauf Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen: Zu Beginn des Jahres wurde die Übungsleiterpauschale um 300 EUR auf 3.300 EUR pro Jahr angehoben. Auch die Ehrenamtspauschale ist gestiegen, und zwar um 120 EUR auf 960 EUR im Jahr. Zuletzt waren die beiden Pauschalen im Jahr 2021 angepasst worden.

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