Transparenz bei ausländischen Geldströmen: 118 Staaten nehmen an Finanzkonten-Informationsaustausch teil
Gelder unbemerkt vom Fiskus ins Ausland zu transferieren, wird immer schwieriger. Bereits im Oktober 2014 unterzeichneten 51 Staaten - darunter auch Deutschland - eine Vereinbarung, um künftig Steuerdaten untereinander austauschen und damit Steuerhinterziehung weltweit besser bekämpfen zu können. Mittlerweile tauschen 118 Staaten ihre Informationen über Finanzkonten einmal jährlich untereinander aus. Grundlage hierfür ist das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz.
Das Bundesfinanzministerium hat nun die finale Staatenaustauschliste 2026 veröffentlicht. Danach nehmen neben sämtlichen EU-Mitgliedstaaten auch europäische Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino und die Türkei am Austausch teil. Auch Länder wie die Bahamas, Guernsey, die Kaimaninseln, Panama, die Seychellen und Zypern sind in der Liste enthalten und melden Kontodaten an Deutschland.
Hinweis: Von den Finanzinstituten gemeldet werden müssen insbesondere Kontonummer, Kontosaldo sowie Name, Adresse, Steuer-ID, steuerlicher Wohnsitz und Geburtsdatum.
Die deutschen Finanzinstitute übermitteln ihre Daten zunächst an das Bundeszentralamt für Steuern, anschließend folgt von dort der elektronische Austausch mit anderen Staaten. Dadurch erhalten die jeweiligen Behörden aller gelisteten Staaten Informationen über mögliche Konten oder Transaktionen im Ausland.
Hinweis: Durch den Informationsaustausch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass nicht angegebene Konten und damit verbundene verschwiegene Einkünfte entdeckt werden. Dies kann für die Betroffenen unangenehme Folgen haben - die Palette der Konsequenzen reicht von Steuernachzahlungen mit möglichen Zinsen bis zur strafrechtlichen Verfolgung wegen Steuerhinterziehung. Letzteres kann Geldstrafen und in schwerwiegenden Fällen sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Wer dem Fiskus bislang steuerpflichtige Auslandseinkünfte verschwiegen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Selbstanzeige ein Strafverfahren verhindern. Einkommensteuer-Nachzahlungen und ggf. Zinsen werden aber dennoch fällig. Da eine Selbstanzeige bestimmte Anforderungen erfüllen muss, um wirksam zu werden, sollte vorab unbedingt der steuerliche Berater eingeschaltet werden.