Testament und Erbvertrag
Einige Beispiele für Fälle, in denen nur mit Hilfe eines Testaments oder Erbvertrags eine kluge und für Sie passende Lösung erreicht werden kann:
Verheiratet mit Kind
Ist wirklich eine Erbengemeinschaft bestehend aus dem Ehegatten und den womöglich noch minderjährigen Kindern gewünscht?
Verheiratet ohne Kinder
Ist wirklich eine Erbengemeinschaft bestehend aus dem Ehegatten und den Eltern oder den Geschwistern des verstorbenen Ehegatten gewünscht?
Unverheiratet mit Kindern
Sollen wirklich nur die Kinder erben? Der Partner nicht?
Unverheiratet ohne Kinder
Sollen wirklich nur die Eltern oder Geschwister erben? Der Partner nicht?
Verheiratet mit Kindern aus einer früheren Ehe (Patchwork Familie)
Ist wirklich eine Erbengemeinschaft bestehend aus dem Ehegatten, und den gemeinsamen Kindern sowie den Kindern aus der ersten Ehe gewünscht?
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung eines für Sie passenden Konzepts und der Formulierung Ihres Testaments oder Erbvertrags.
Kommen Sie frühzeitig auf uns zu und gestalten Sie gemeinsam mit uns Ihre persönliche Nachlassplanung.