// Steuerliche Beratung

Steuergestaltung

Unsere Philosophie ist, Sie ständig und laufend zu beraten, nicht nur bei Problemen im Einzelfall und laufend über aktuelle Änderungen des Steuerrechts zu informieren.

Hierzu passen wir unsere Beratung ständig an sich ändernde Rahmenbedingungen an. Somit haben Sie die Sicherheit, dass Sie bei uns nicht nur verwaltet sonder aktiv beraten werden.

Beispiele für Beratungsanlässe können sein:

  • In Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten unterbreiten wir Ihnen Vorschläge über die optimale Rechtsformwahl Ihres Unternehmens und die damit zusammenhängenden steuerlichen wie rechtlichen Verpflichtungen. Unterstützt wird dies von uns durch individuelle Steuerbelastungsvergleiche.

  • Wie wollen sich eine selbstgenutzte Immobilie anschaffen oder ein Vermietungsobjekt erwerben? Wir informieren Sie über steueroptimale Gestaltung Ihrer Finanzierung ebenso wie über mögliche Fördermöglichkeiten und errechnen auf Wunsch Ihre monatliche Belastung.

  • Gerade durch Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalerträge können wir schon heute durch Gestaltung IHrer Einkünfte Weichen ür die Zukunft stellen.

  • Wir beraten Sie über die steuerlichen Auswirkungen der von Ihnen geplanten Entscheidungen und optimieren Ihre steuerliche Belastung.

  • Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich, erhalten Sie optimale Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben durch Gründung, Umwandlung oder Restrukturierung Ihres Unternehmens. Wir beraten Sie über Gestaltungsmaßnahmen im Rahmen des Umwandlungssteuergesetzes, z. B. Einbringung, Verschmelzung und Spaltung.

  • Im Rahmen der Steuergestaltung ist es manchmal nötig, Grenzen auszuloten. Hierbei tragen wir individuell und durch entsprechende vertragliche Gestaltung im Zusammenhang mit unseren Rechtsanwälten dafür Sorge, dass verdeckte Gewinnausschüttungen vermieden werden. Ebenso kümmern wir uns darum, dass Ihre vertraglichen Grundlagen vollständig sind. So erleben Sie diesbezüglich keine bösen Überraschungen im Rahmen einer Betriebsprüfung.

  • Häufig vertritt die Finanzverwaltung eine Auffassung die Ihren steuerlichen Interessen entgegensteht. Wir helfen Ihnen, Ihren Standpunkt zu vertreten und Ihre Auffassung durchzusetzen. Zu unserem Aufgabenbereicht zhlt auch die Erstellung strafbefreiender Selbstanzeigen, sofern einmal steuerlich relevante Tatsachen nicht erklärt wurden.

  • Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für besondere Beratungsanlässe und bei Betriebsprüfungen kompetent und mit Engagement zur Seite. Gerade im Rahmen von Betriebsprüfungen sind eine laufende Prüfungsbetreuung und der ständige Kontakt mit dem Prüfer durch nichts zu ersetzen. Sie können sicher sein, dass Ihr Ansprechpartner, der Sie und Ihr Unternehmen meist schon seit vielen Jahren kennt, sich bestmöglich für Sie einsetzt, wobei ihm ein Team weiterer hochqualifizierter Spezialisten zur Seite steht.

    Bereits im Vorfeld können wir mögliche Ergebnisse einer elektronischen Betriebsprüfung simulieren, indem wir Prüfungsabläufe mit Hilfe eines der Software des Finanzamtes entsprechendem Programms errechen.