// Ratgeber Erbrecht

Testament und Erbvertrag

Insbesondere die nachfolgenden Konstellationen führen ohne ergänzende Regelungen typischerweise zu unbefriedigenden Ergebnissen:

Verheiratet mit Kindern

Ist wirklich eine Erbengemeinschaft bestehend aus Ehegatten und den womöglich sogar noch minderjährigen Kindern gewünscht?

Verheiratet ohne Kinder

Ist wirklich eine Erbengemeinschaft bestehend aus Ehegatten und den Eltern des verstorbenen Ehegattens gewünscht?

Unverheiratet mit Kindern

Sollen wirklich nur die Kinder erben?

Oder soll auch der Partner etwa durch Vermächtnisse abgesichert werden? Falls ja, ist aufgrund des nur geringen Freibetrags stets die Erbschaftssteuerbelastung in die Überlegungen miteinzubeziehen

Unverheiratet ohne Kinder

Sollen wirklich die Eltern erben?

Oder soll auch der Partner, der keine Witwenrente erhält, abgesichert sein?

Wurde bedacht, dass etwaige gemeinsam erworbene Gegenstände nach dem Tod zum Teil den Erben gehören?

Geschieden mit Kind

Soll eine mittelbare Beteiligung des geschiedenen Ehegattens ausgeschlossen werden für den Fall, dass das gemeinsame Kind ohne Abkömmlinge bzw. Testament verstirbt?

Alleinstehend

Ist die gesetzliche Erbfolge gewünscht?

Verheiratet mit Kindern aus einer früheren Ehe (Patchwork-Familie)

Ist wirklich eine Erbengemeinschaft aus Ehegatten und den lediglich eigenen Kindern (auch Adoptivkinder) gewünscht?

Sollen sämtliche Kinder unabhängig von Ihrer Abstammung gleichbehandelt werden?

Sollen lediglich die gemeinsamen Kinder bevorzugt werden?

Sollen die jeweils eigenen Kinder aus der früheren und aktuellen Ehe begünstigt werden?

Wie soll der Ehepartner abgesichert werden?

Behindertes Kind

Soll wirklich erst das komplette Erbe des behinderten Kindes durch den Sozialhilfeträger verwertet und aufgebraucht werden, bevor ergänzende Hilfen vom Sozialhilfeträger gewährt werden?

Kommen Sie frühzeitig Ihrer Verantwortung gegenüber Ihrer Familie nach und gestalten Sie mit uns gemeinsam Ihre persönliche Nachlassplanung