// Rechtsberatung

Arbeitsrecht

Wir beraten Sie bei den verschiedensten Möglichkeiten der Formulierung und Gestaltung von Arbeitsverträgen. Hier spielt beispielsweise in letzter Zeit das Teilzeit- und Befristungsrecht eine immer größere Rolle, das für den Mandanten eine attraktive Variante zur Einstellung eines Arbeitnehmers bietet, das aber auch eine genaue Kenntnis der Rechtsprechung erfordert.

Weiterhin erstellen wir Verträge für Führungskräfte und Verträge für freie Mitarbeiter. Bei der Abfassung von Geschäftsführer Anstellungsverträgen beraten wir Sie auch zur Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers und führen gegebenenfalls das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung für Sie durch.

Zusammen mit unseren Steuerberatern versuchen wir verdeckte Gewinnausschüttungen bereits im Vorfeld durch entsprechende vertragliche Gestaltung zu vermeiden.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Altersteilzeit- und Kurzarbeiterrechts. Bei der Gestellung von KFZ an Ihre Mitarbeiter klären wir zusammen mit unseren Steuerberatern die steuerliche Handhabung und entwerfen die entsprechenden Verträge.

Wir bieten Ihnen weiterhin eine kompetente Beratung in allen Fragen des Urlaubsrechts, des Mutterschutzgesetzes und des neuen Elterngeldgesetztes.

Bei Unternehmenskäufen bzw. Unternehmensverkäufen beraten wir Sie in allen Fragen zum Betriebsübergang, die eine Änderung im Bestand der Arbeitnehmerschaft und der Arbeitsbedingungen zur Folge haben.

Wenn Sie sich von einem Mitarbeiter trennen wollen, unterstützen wir Sie in allen Fragen der Abwicklung der Vertragsverhältnisse und des Kündigungsschutzgesetzes. Wir erstellen für Sie Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungsklauseln, beraten Sie bei der Abfassung eines Zeugnisses und vertreten Ihre Interessen in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren.