// Rechtsberatung

Steuerstrafrecht

Steuerstrafverfahren kommen oft völlig unerwartet und führen für die Betroffenen zu einer Ausnahmesituation in steuerlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht. Nicht selten kann dies zur Vernichtung der unternehmerischen Existenz führen. Umso wichtiger ist eine professionelle, wo nötig in Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern interdisziplinäre, Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtanwalt.

Die Vertretung in Steuerstrafverfahren stellt dementsprechend vielschichtige Anforderungen an den Berater: Von der Sicherung der unternehmerischen Existenz über Verhandlungen mit Banken, Finanzbehörden, hier insbesondere der Steuerfahndungsstelle sowie der Bußgeld- und Strafsachenstelle, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten bis zum erfolgreichen Verfahrensabschluss.

Prävention

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige als Präventionsmaßnahme sowie in von der Bußgeld- und Strafsachenstelle eingeleiteten Verfahren nach Abgabe einer Selbstanzeige durch Sie, insbesondere wenn die Behörde die Wirksamkeit der Selbstanzeige anzweifelt.

Steuerfahndungsverfahren

In Steuerfahndungssachen sind für Sie – sofern möglich – schon bei Durchsuchungen der Wohn- und Geschäftsräume umgehend vor Ort und unterstützen Sie im Umgang mit den Ermittlern. Gerne geben wir Ihnen auch im Vorfeld bereits praktische Verhaltensregeln für zu befürchtende Durchsuchungsaktionen durch die Behörden.

Steuerliches Ermittlungsverfahren

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens beraten wir Sie auch zu Fragen der Verteidigungsstrategie (Aussageverweigerung, Geständnis) sowie über Ihre Mitwirkungspflichten, gerade auch im parallel laufenden Besteuerungsverfahren (Abgabe von Steuererklärungen, Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, finanzgerichtliche Verfahren). Unser Ziel im Ermittlungsverfahren ist – soweit irgendwie möglich - immer die Einstellung des Verfahrens sowie die Vermeidung einer Anklage und der damit einhergehenden Hauptverhandlung.

Steuerstrafverfahren

Sofern wir keine Einstellung des Steuerstrafverfahrens bei der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft und oder dem Gericht (beispielsweise im Rahmen eines Strafbefehls) erreichen können, arbeiten wir im Falle der eröffneten Hauptverhandlungen vor den Strafgerichten mit erfahrenen und spezialisierten Strafverteidigern zusammen, um als Team das best mögliche Ergebnis erzielen zu können.