Unternehmens-, Gesellschafts- und Handelsrecht
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie umfassend von der Gründung eines Unternehmens bis zu dessen Liquidation. Sofern Sie dies wünschen sind wir Ihnen bei der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages/der Satzung behilflich. Wir stimmen bei Bedarf das Konzept bzw. die Vertragsentwürfe mit den beteiligten Gesellschaftern ab. Wir beraten Sie bei der Wahl der für Sie am besten geeigneten Unternehmensform sowohl unter rechtlichen (z.B. Haftungsbeschränkung) als auch unter steuerlichen Gesichtspunk-ten (etwa sofortige steuerliche Geltendmachung eventueller Anlaufverluste).
Auch bei der Aufbringung des Gesellschaftskapitals und dessen Erhaltung können Sie auf unser Know-how zurückgreifen.
Auch im Bereich der Zuführung neuen Kapitals können Sie auf unsere Erfahrun-gen und vielfältigen Gestaltungsmodelle zurückgreifen. Wir verwenden hier Ges-taltungen, die den von Ihnen gestellten Anforderungen Rechnung tragen und dar-über hinaus unter steuerlichen Gesichtspunkten optimiert sind.
Handelsrecht
Darüber hinaus begleiten wir Sie auch beim Erstellen, Verhandeln und dem Ab-schluss von laufenden Verträgen im Rahmen Ihres Geschäftsverkehrs. Wir erstellen für Sie Gesellschaftsverträge im Rahmen der Beteiligung eines neuen Gesell-schafters sowie Vereinbarungen, wenn ein Gesellschafter ausscheidet.
Für den Vertrieb Ihrer Produkte erstellen wir passende und auf die jeweiligen indi-viduellen Bedürfnisse abgestimmte Handelsvertreterverträge.