// Rechtsberatung

Unternehmens-, Gesellschafts- und Handelsrecht

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie umfassend von der Gründung eines Unternehmens bis zu dessen Liquidation. Sofern Sie dies wünschen sind wir Ihnen bei der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages/der Satzung behilflich. Wir stimmen bei Bedarf das Konzept bzw. die Vertragsentwürfe mit den beteiligten Gesellschaftern ab. Wir beraten Sie bei der Wahl der für Sie am besten geeigneten Unternehmensform sowohl unter rechtlichen (z.B. Haftungsbeschränkung) als auch unter steuerlichen Gesichtspunkten (etwa sofortige steuerliche Geltendmachung eventueller Anlaufverluste).

Auch bei der Aufbringung des Gesellschaftskapitals und dessen Erhaltung können Sie auf unser Know-how zurückgreifen.

Auch im Bereich der Zuführung neuen Kapitals können Sie auf unsere Erfahrungen und vielfältigen Gestaltungsmodelle zurückgreifen. Wir verwenden hier Gestaltungen, die den von Ihnen gestellten Anforderungen Rechnung tragen und darüber hinaus unter steuerlichen Gesichtspunkten optimiert sind.

Handelsrecht

Darüber hinaus begleiten wir Sie auch beim Erstellen, Verhandeln und dem Abschluss von laufenden Verträgen im Rahmen Ihres Geschäftsverkehrs. Wir erstellen für Sie Gesellschaftsverträge im Rahmen der Beteiligung eines neuen Gesellschafters sowie Vereinbarungen, wenn ein Gesellschafter ausscheidet.

Für den Vertrieb Ihrer Produkte erstellen wir passende und auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse abgestimmte Handelsvertreterverträge.