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Insolvenzrecht, Sanierungsberatung

Sanierung

Wenn die finanzielle Handlungsunfähigkeit eines Unternehmens droht, sind dessen operative und strategische Ziele bereits unmittelbar gefährdet. Deshalb ist es wichtig, im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Betrachtung Ihres Unternehmens stets mögliche Krisenursachen früh zu erkennen.

Das Krisenmanagement muss bereits weit vor einer Bedrohung Ihrer Firmenexistenz ansetzen. Wir können Ursachen und Schwachstellen innerhalb und außerhalb Ihres Betriebes objektiv analysieren feststellen und ihnen professionell begegnen. In diesem Rahmen zeigen wir Ihnen auch Alternativen zur Insolvenz auf.

Insolvenzberatung

Gelingt es nicht, die Krise, beispielsweise durch eine außergerichtliche Schuldenbereinigung, zu beheben, beraten wir Sie bei der Insolvenzantragstellung. Hier gilt es, den Antrag gründlich vorzubereiten, um weitreichende Fehler bei der Antragstellung im Vorfeld zu vermeiden. Selbstverständlich beraten wir Sie auch während des laufenden Insolvenzverfahrens.

Aber auch die Insolvenz bietet Möglichkeiten zur Sanierung eines Unternehmens. Hier können wir zum Beispiel durch geeignete Strategien bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Handlungsempfehlungen für den Geschäftsführer und die Gesellschaft, den Umgang mit Gläubigern, die Sanierung des Unternehmens oder die Teilfortführung von Betrieben geben und Sie zur Vermeidung und Abwehr von Haftungsansprüchen beraten.

Verbraucherinsolvenzberatung

Auch im Rahmen der Verbraucherinsolvenz sind wir für Sie tätig.

Beratung als Gläubiger

Sind Sie Gläubiger, helfen wir Ihnen, Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden, und beraten Sie in insolvenzrechtlichen Fragen. Insbesondere wahren wir Ihrer Rechte gegenüber dem Insolvenzverwaltern und –gerichten.

Haftung des Geschäftsführers

In haftungsrechtlichen Fragestellungen beraten und vertreten wir Geschäftsführer und Gesellschafter in Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwaltern und Gläubigern.